Job-Sharing und Wachstum einer Praxis stehen (bald) nicht länger im Widerspruch zueinander. Der G-BA hat mit seinen Beschlüssen vom 16. Juni und 07. Juli 2016 den Weg freigemacht, damit Praxen auch trotz eines Job-Sharers stets bis zum Fachgruppendurchschnitt wachsen können. Die sonst geltende Deckelung auf 103 % des bisherigen Honorarvolumens entfällt damit für kleine Praxen.
Psychotherapeuten werden darüber hinaus sogar noch weiter begünstigt: Sie können ihr Honorarvolumen sogar auf 125 % des Fachgruppendurchschnitts ausweiten.
Noch steht die Zustimmung des Bundesministeriums aus. Da die G-BA-Beschlüsse aber einem Auftrag des Gesetzgebers folgen, ist zeitnah mit einer Genehmigung zu rechnen.
kwm rechtsanwälte – Dr. Sebastian Berg